SÄA1: Satzungsänderungsantrag Wahlausschuss
Antragstext
Die Satzung wird unter 2.6.3.1.2 Mitglieder des Wahlausschusses in Zeile 13 wie
folgt geändert:
„Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Wahlausschusses beträgt zwei Jahre.“
Dafür wird das folgende Wahlverfahren angewendet:
Auf der Diözesankonferenz 2026 werden folgende Stellen für zwei Jahre gewählt:
- bis zu zwei von der Diözesankonferenz gewählte weibliche Personen
- bis zu zwei von der Diözesankonferenz gewählte männliche Personen
- bis zu eine von der Diözesankonferenz gewählte INTA* Person
Die übrigen Stellen werden für ein Jahr gewählt. Auf der Diözesankonferenz 2027
werden dann die nach einem Jahr auslaufenden Stellen ebenfalls für zwei Jahre
gewählt.
Begründung
Der Wahlausschuss hat vor allem die Aufgabe, die Wahlen auf der Diözesankonferenz zu moderieren und durchzuführen sowie im Vorhinein geeignete Kandidierende für die Ämter zu suchen. Somit verläuft die Arbeit im Wahlausschuss zyklisch und startet nach jeder Diözesankonferenz in einen ähnlich ablaufenden Prozess.
Aktuell ändert sich jedes Jahr die Zusammensetzung im Wahlausschuss, wodurch sich der Wahlausschuss jedes Jahr neu in die Prozesse einarbeiten muss. Mit einer sich zeitlich unterschiedlich wechselnden Besetzung des Wahlausschusses kann die Einarbeitung in die Prozesse schneller gelingen und die Arbeit nach der Diözesankonferenz kann zügiger aufgenommen werden. Auch kann so ein besserer Wissenstransfer erfolgen.
In den letzten Jahren gestaltete sich zudem die Suche nach der Geistlichen Leitung als herausfordernd. Um hier eine kontinuierliche Suche gewährleisten zu können, ist es von Vorteil, wenn hier eine Arbeit über zwei Jahre stattfindet.
Das vorgeschlagene Wahlverfahren gilt nur für die Wahl in diesem Jahr. Danach werden wie gewohnt nur noch offene Stellen gewählt.
