Eine "muss"-Regelung verpflichtet die Diözesanleitung bei der Einberufung alles vollumfänglich korrekt zu machen. Das ist für uns auch schwierig, weil der Begriff "barrierearm" nicht eindeutig definiert ist. Dies führt aus unserer Sicht zu einer Rechtsunsicherheit, die wir vermeiden wollen würden. Ein "soll möglichst" verpflichtet dazu nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.
Wir sind uns bezüglich der Audio-Version der Konfernzunterlagen gerade noch unsicher wie die Konferenzunterlagen barrierearm gestaltet werden können. Wir sehen hier unter anderem Probleme bei Satzungsänderungssynopsen. Dies möchten wir gerne mit unseren Gremien bis zur nächsten Diözesankonferenz prüfen, nehmen das Anliegen aber auf jeden Fall wahr.

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