- Ä1 (Diözesanleitung, Angenommen)
IA1: Beauftragung des Satzungsausschusses zur Erarbeitung einer einheitlichen Geschlechterform in der Satzung
Antragstext
Der Satzungsausschuss erarbeitet bis zur ordentlichen Diözesankonferenz 2027
eine Satzungsänderung, die zum Zweck hat, die folgende, einheitliche
Geschlechterform in der Satzung zu verankern:
In der gesamten Satzung und allen Ordnungen des KjG DV Köln wird die neutrale
Geschlechterform verwendet.
Begründung
Auf der Diözesankonferenz 2025 wurde der Wunsch nach einer einheitlichen Geschlechterform in der Satzung und den Ordnungen geäußert, da aktuell gemischte Formen (manchmal neutral und manchmal in Form des Gender-*) genutzt werden. Wir möchten, dass sich die Konferenz durch diesen Antrag auf eine Formulierungsform verständigt, die vom Satzungsausschuss in die Satzung und die Ordnungen des DVs eingearbeitet werden sollen.
[1] Z.B. der „Diözesanleiter“/die „Diözesanleiterin“
