Diese Änderungen sitzen in 3.3.2, was die Personaldebatte für Wahlen zur Diözesanleitung beschreibt. Für das Wahlverfahren für das Amt der Diözesanleitung gilt 3.2 der Wahlordnung, sofern im Folgenden keine abweichende Regelung getroffen wird.
Da die Regelungen zur Assistenzpersonen und Hilfsmittel bereits für 3.2.6 vorgeschlagen wird, ist eine Einfügung hier in 3.3.2 nicht mehr nötig. Dazu gibt es auch Ä3, der in 3.3.2 die doppelten/unnötigen Textstellen entfernt.

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