SÄA3: barrierearme Satzung
Antragstext
Die Satzung wird in Zeile 14 unter 2.7.3 Verfahren des Mitgliederentscheids um
die Ergänzung „in barrierearmer Form“ erweitert und lautet nun wie folgt:
„Jedes stimmberechtigte Mitglied muss die Unterlagen zum Mitgliederentscheid
(Antrag und Begründung, Gegenposition falls vorhanden, Abstimmungsmodalitäten
und Stimmkarte) rechtzeitig in barrierearmer Form zugestellt bekommen.“
Begründung
Der Arbeitskreis Inklusion und Teilhabe hat sich mit dem Thema barrierearme Veranstaltung auseinandergesetzt. Um auch Menschen mit einer Behinderung die Teilnahme am Verbandsleben zu erleichtern, soll die Satzung angepasst werden.
