A3: Änderung Wahlordnung
Antragstext
3.1.1 Konferenzleitung
[…]
Kandidierende sind ab der Bekanntgabe ihrer Kandidatur für die jeweilige Wahl
von der Konferenzleitung ausgeschlossen.
3.1.3 Vorschlagslisten
[…]
Kandidierende sollen sich nur persönlich auf die Vorschlagsliste setzen.
3.2 Wahlverfahren
[…]
2. Öffnung der Kandidierendenliste
3. Feststellung der Wählbarkeit
4. Schluss der Kandidierendenliste
[…]
3.2.3 Feststellung der Wählbarkeit
Der Wahlausschuss überprüft vor Schluss der Kandidierendenliste die freiwillige
und unabhängige Kandidatur sowie die Wählbarkeit der Kandidierenden für die
jeweilige Stelle. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit ergeben sich aus der
Satzung und dieser Wahlordnung.
[…]
3.2.5 Befragung der Kandidierenden
[…]
Fragen an nicht anwesende Kandidierende können durch ein von der kandidierenden
Person im Vorfeld bestimmtes Mitglied der Diözesankonferenz beantwortet werden.
[…]
3.2.6 Personaldebatte
[…]
Die Personaldebatte wird nicht moderiert und darf zeitlich nicht begrenzt
werden.
Die Personaldebatte muss insbesondere in Sprache und Wortwahl den verbindlichen
Verhaltensregeln des Verhaltenskodex entsprechen. Der Wahlausschuss achtet auf
die Einhaltung und schließt Personen bei Verstoß von der Personaldebatte aus.
Auf Antrag eines bei der Personaldebatte anwesenden stimmberechtigten Mitglieds
der Diözesankonferenz kann gegen den Verstoß Einspruch eingelegt werden. Über
den Einspruch entscheiden die bei der Personaldebatte anwesenden Mitglieder mit
einfacher Mehrheit.
3.3.2 Personaldebatte
Es findet immer eine Personaldebatte statt. Sie kann nicht durch Antrag
ausgelassen werden.
3.3.3 Stimmabgabe
Die Stimmabgabe erfolgt immer geheim. Sie kann nicht durch Antrag offen
erfolgen.
3.4 Mehrheiten
[…]
9. Entscheidet die erste Stichwahl nicht, findet eine Personaldebatte statt, an
die sich eine zweite Stichwahl anschließt. Sollte auch die zweite Stichwahl
nicht entscheiden, so wird diese Wahl beendet und keine der in der Stichwahl
befindlichen Personen ist gewählt. Auf Antrag kann dann die Kandidierendenliste
erneut geöffnet werden und das Wahlverfahren beginnt von vorne.
Begründung
Neben kleinen sprachlichen Anpassungen schlägt dieser Antrag vor allem eine Änderung der Regeln zur Personaldebatte vor. Die nicht geleitete oder moderierte Personaldebatte erlaubt es jeder anwesenden Person frei über die Kandidierenden zu sprechen. Dadurch kann es aber auch zu unangemessenen und abfälligen Bemerkungen kommen, was im Widerspruch zu den Regeln zu Sprache und Wortwahl im Verhaltenskodex der KjG im Erzbistum Köln steht. Ohne eine Anpassung der Wahlordnung, bleiben solche Äußerungen folgenlos. Mit dem obigen Vorschlag wollen wir daher der Konferenz die Möglichkeit geben, Personen bei sprachlichen Grenzverletzungen von der weiteren Personaldebatte auszuschließen.
Weitere Begründungen sind der obigen Tabelle zu entnehmen.
